Diese „Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisken“ erfolgt auf Grund gesetzlichen Vorgaben, u.a. zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung). Die Bewerbung ökologischer und sozialer Merkmale in unserer Investmentstrategie und in Finanzinstrumenten ist mit dieser Offenlegung nicht beabsichtigt.
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – ESG) bezeichnet, dessen Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte. Die Chefinvest berücksichtig grundsätzlich seit Jahren Nachhaltigkeitsgrundsätze bei der Unternehmensführung und im Investmentmanagement. Im Zuge dessen fliessen Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in die Investmentstrategien. Trotz dieser Nachhaltigkeitsorientierung hat sich die Chefinvest entschieden, ihr Investmentmanagement bis auf weiteres nicht am Regelwerk der EU auszurichten, da sie dieses als zu formalistisch, unklar und unpraktisch erachtet. So ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen, und es gibt keine verbindliche Definition von „Nachhaltigkeit“. Zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen erklärt die Chefinvest deshalb, dass die von ihr eingesetzten Investmentstrategien und Finanzinstrumente nicht den Grundsätzen der Art. 8 und 9 der Offenlegungsverordnung entsprechen. Die Chefinvest wird die Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit weiterhin sehr eng beobachten und ihre diesbezügliche Politik zum gegebenen Zeitpunkt anpassen.
Nachhaltigkeitsrisiken können direkt einen Einfluss auf den Wert von Anlagen ausüben, indem sie andere relevante Risiken, wie beispielsweise Marktrisiko, Kredit- und Gegenparteirisiko, Liquiditätsrisiko, Rechtsrisiko, Reputationsrisiko oder das operationelle Risiko verstärken. Nachhaltigkeitsrisiken können unter anderem zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Rentabilität oder des Rufs eines Unternehmens führen und sich somit in bedeutendem Masse negativ auf den Wert des Unternehmens auswirken. Die Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren im Investmentmanagement kann nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Interessen und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Die Vergütungspolitik der Chefinvest steht im Einklang mit ihrer Unternehmensphilosophie und -strategie sowie mit ihren Werten, Zielen und langfristigen Interessen. Auf die Vergütungspolitik der Chefinvest hat die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken keine Auswirkung. Die Vergütungspolitik setzt keine Anreize zum Eingehen von übermässigen Nachhaltigkeitsrisiken. Auf Wunsch des Kunden werden gerne weitere Einzelheiten zum Thema Nachhaltigkeit und zu den vorstehenden Informationen zur Verfügung gestellt.
Vaduz, Januar 2023